Urteil vom 19.02.2015 des Bundesarbeitsgerichts
Az: 8 AZR 1007/13
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat mit seinem Urteil vom 19.02.2015 bestätigt, dass Arbeitgeber Detektive zur Überprüfung von Arbeitsverstößen beauftragen können, wenn ein begründeter Verdacht wegen unrechtmäßiger Krankschreibung vorliegt.